Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025

für die Gemeinden Schilda, Tröbitz, Heideland/ OT Fischwasser und Rückersdorf mit den Ortsteilen Rückersdorf, Friedersdorf und Oppelhain sowie Schönborn mit den Ortsteilen Schönborn, Schadewitz, Gruhno, Lindena.

 

Sehr geehrte Eltern,

nach dem Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgischen Schulgesetz – BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002 (GVBl. I/02 [Nr. 08], S. 78) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2023 (GVBl.I/23, [Nr. 14]) § 37 und § 51 und der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung – GV) vom 02. August 2007 (GVBl. II/07, [Nr. 16], S. 190), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. Juli 2018 (GVBL. II/18, [Nr.48]) § 4 sind Sie verpflichtet, Ihr Kind zur Aufnahme in die Grundschule anzumelden.

Ihre Tochter oder Ihr Sohn ist schulpflichtig, wenn bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollendet wurde. Sollte Ihr Kind zwischen dem 01. Oktober 2023 und dem 31. Dezember 2023 sechs Jahre alt werden, kann eine Einschulung auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Entscheidung trifft nach eingehender Prüfung die Schulleiterin.

Auch die Kinder, die im vorigen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 für die oben genannten Gemeinden findet am:

Donnerstag 11. Januar 2024 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
Montag 15. Januar 2024 in der Zeit von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr,
Donnerstag 18. Januar 2024 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr,
Montag, 22. Januar 2024 in der Zeit von 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr,
Donnerstag 25. Januar 2024 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Sekretariat der Grundschule Rückersdorf, Friedersdorfer Straße 10a statt.

Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, erfolgt die Terminvergabe für die Anmeldung Ihres Kindes im Zeitraum vom 04.12.2023 – 05.01.2024 online über einen Link.

(Eine Anleitung zur Terminbuchung erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt per Post durch die Schule, ebenso den Anmeldebogen für Ihr Kind, welchen Sie bitte ausgefüllt und von den Sorgeberechtigten unterschrieben zum vereinbarten Aufnahmetermin mitbringen.

Den Termin für die schulärztliche Untersuchung, welche in der Außenstelle Finsterwalde des Gesundheitsamtes stattfindet, erhalten Sie am Anmeldetag oder per Post vom Gesundheitsamt.

Sehr geehrte Eltern,

zur Anmeldung legen Sie bitte folgende Nachweise vor:

  • die Geburtsurkunde im Original zur Einsichtnahme
  • das Original der Bescheinigung über die Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung bzw. einen Befreiungsnachweis von der Sprachstandsfeststellung
  • im Fall des Besuches einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages
  • im Falle der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren einen Nachweis durch den Logopäden
  • wenn vorhanden die Anmeldebestätigung der Ersatzschule

Alleinerziehende legen bitte auch den amtlichen Nachweis (Negativbescheid vom Jugendamt) über das alleinige Sorgerecht vor!

Eltern, die getrennt leben oder unverheiratet sind, legen bitte den Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht vor!

Die Kinder müssen zum oben genannten Termin mitgebracht werden!

Sollten Sie beabsichtigen, Ihr Kind an einer anderen Schule einzuschulen, müssen Sie es trotzdem an der örtlich zuständigen Grundschule Rückersdorf anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

C. Langer
Schulleiterin

Aufnahme neuer Schüler

— Lesefassung und Formulare in Arbeit —